Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Begehung.pro-Plattform durch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Version 1.0 · Stand: April 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen Tobias Boehm Softwareentwicklung, Am Kapellenhof 11, 24576 Bad Bramstedt („Anbieter") und dem Kunden über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform Begehung.pro.
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden über die entgeltliche oder unentgeltliche Nutzung der Begehung.pro-Plattform, insbesondere der zugehörigen Mobile- und Web-Anwendungen.
(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind als Vertragspartner ausgeschlossen. Mit Vertragsschluss versichert der Kunde, dass er als Unternehmer handelt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Im Sinne dieser AGB bezeichnen: „Plattform" die Software-as-a-Service-Lösung Begehung.pro, bestehend aus Mobile App (Android, iOS), Web App und zugehörigen Backend-Diensten; „Berichte" automatisiert oder teilautomatisiert erzeugte Begehungs-, Prüf- und Mängeldokumente; „Kundendaten" alle vom Kunden oder seinen Nutzern in die Plattform eingegebenen oder hochgeladenen Daten (insbesondere Fotos, Audio, Notizen, Standorte, Vorschriften-Dokumente).
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Plattform und der Tarife auf der Website www.begehung.pro stellt kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Der Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots des Anbieters durch den Kunden in Textform (z. B. E-Mail) zustande. Der Anbieter bestätigt den Vertragsschluss in Textform.
(3) Individuell zwischen Anbieter und Kunde vereinbarte Bedingungen gehen diesen AGB im Konflikt vor.
§ 3 Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden über das Internet eine Software-as-a-Service-Plattform zur digitalen Dokumentation von Begehungen, Prüfungen und Mängeln zur Verfügung. Der konkrete Funktions- und Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils gebuchten Tarifstufe und der zum Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung.
(2) Die Leistung umfasst regelmäßig: (a) Erfassung von Fotos, Audio, Notizen und Standortdaten über die Mobile App; (b) Verwaltung und Auswertung dieser Daten in der Web App; (c) automatisierte Erstellung von Berichten unter Einsatz von KI-Verfahren; (d) Export von Berichten in standardisierten Formaten (PDF, DOCX); (e) Bereitstellung von Speicherplatz im vereinbarten Umfang.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln und Funktionen zu ändern oder zu ersetzen, soweit der Vertragszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wesentliche funktionale Einschränkungen werden mindestens sechs Wochen im Voraus angekündigt.
(4) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Plattform, nicht jedoch deren Nutzung durch den Kunden oder einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg der Nutzung.
(5) Die Bereitstellung der Plattform wird rechtlich als entgeltliche Nutzungsüberlassung im Sinne der §§ 535 ff. BGB eingeordnet. Der vertragsgemäße Zustand der Plattform bestimmt sich abschließend nach der zum Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung sowie den Service-Levels nach § 4 dieser AGB. Über die in dieser AGB vereinbarten Beschaffenheiten hinausgehende Erwartungen begründen keinen Mangel.
§ 4 Verfügbarkeit, Wartung, Service-Level
(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 99 % im Jahresmittel an, gemessen am Übergabepunkt zum Internet-Backbone des Anbieters. Verfügbarkeit bezeichnet das Verhältnis der tatsächlichen zur Soll-Verfügbarkeitszeit innerhalb eines Kalenderjahres.
(2) Nicht in die Verfügbarkeitsberechnung einbezogen werden: (a) geplante Wartungsfenster gemäß Absatz 3; (b) Ausfälle aufgrund höherer Gewalt; (c) Störungen, die der Kunde oder ein Dritter zu vertreten hat; (d) Ausfälle des öffentlichen Internets oder von Vorleistungen Dritter (Hosting, KI-Provider).
(3) Geplante Wartungsfenster liegen grundsätzlich außerhalb der Wartungsfenster-Außenzeiten (Mo–Fr 06:00–20:00 Uhr MEZ/MESZ) und werden, soweit zumutbar, mindestens 48 Stunden im Voraus über die Plattform oder per E-Mail angekündigt. Notfall-Wartungen zur Beseitigung sicherheitskritischer Mängel sind jederzeit ohne Vorankündigung zulässig.
(4) Störungen sind dem Anbieter unverzüglich in Textform unter Angabe einer aussagekräftigen Beschreibung anzuzeigen. Der Anbieter beginnt während der Servicezeit nach Eingang einer Störungsmeldung mit der Analyse innerhalb von einem Werktag.
(5) Störungen werden nach folgendem Schweregradschema bearbeitet: Schweregrad 1 – Kritisch (Plattform vollständig nicht nutzbar): Reaktionszeit 4 Stunden, Behebungsziel 24 Stunden. Schweregrad 2 – Hoch (Kernfunktion erheblich eingeschränkt): Reaktionszeit 1 Werktag, Behebungsziel 3 Werktage. Schweregrad 3 – Mittel (Funktion eingeschränkt, Workaround möglich): Reaktionszeit 2 Werktage, Behebungsziel 10 Werktage. Schweregrad 4 – Niedrig (Kosmetische Mängel, kein Funktionsverlust): Behebung nach Priorität. Reaktions- und Behebungszeiten gelten während der Servicezeit (Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr MEZ/MESZ) und werden durch die in Absatz 2 genannten Ausnahmen nicht ausgelöst.
(6) Soweit die Plattform sich noch in einer öffentlichen Beta- oder Vorabphase befindet, gelten die verschärften Regelungen nach § 14 dieser AGB.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt die für die Nutzung der Plattform erforderliche Infrastruktur selbst bereit, insbesondere geeignete Endgeräte (Smartphone, Tablet, Computer), aktuelle Browser- bzw. Betriebssystemversionen sowie eine ausreichende Internetverbindung.
(2) Der Kunde verwahrt seine Zugangsdaten sorgfältig und gibt sie nicht an Dritte weiter. Bei Verlust oder Verdacht auf unbefugte Nutzung informiert er den Anbieter unverzüglich.
(3) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit aller von ihm oder seinen Nutzern in die Plattform eingestellten Inhalte verantwortlich. Er stellt insbesondere sicher, dass er für jede Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten – namentlich von Bildern, Audio- und Standortdaten – über eine tragfähige Rechtsgrundlage nach Art. 6 Absatz 1 DSGVO sowie, soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Gesundheitsdaten in Unfallfotos) betroffen sind, nach Art. 9 DSGVO verfügt. Bei der Anfertigung von Bildnissen erkennbarer Personen beachtet der Kunde zusätzlich die Anforderungen der §§ 22, 23 Kunsturhebergesetz (KUG). Der Kunde informiert die abgebildeten oder aufgezeichneten Personen vorab transparent gemäß Art. 13 und 14 DSGVO und holt etwaige erforderliche Einwilligungen ein. Der Kunde wahrt darüber hinaus Urheberrechte an hochgeladenen Vorschriften-Dokumenten und gewerbliche Schutzrechte Dritter.
(4) Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die von ihm in die Plattform eingestellten personenbezogenen Daten. Der Anbieter verarbeitet diese Daten ausschließlich weisungsgebunden als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO; Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 9). Eine eigenverantwortliche Nutzung der Kundendaten durch den Anbieter findet nicht statt; insbesondere werden die Kundendaten nicht zum Training, zur Feinjustierung oder zur dauerhaften Verbesserung eigener oder fremder KI-Modelle verwendet. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung durch den Anbieter zu eigenen Zwecken (etwa für anonymisierte Qualitätssicherung oder Forschungszwecke) erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten, ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Kunden.
(5) Der Kunde sichert für ihn wesentliche Berichte und Daten in regelmäßigen Abständen außerhalb der Plattform (z. B. durch Export als PDF/DOCX). Die Datensicherungspflicht des Anbieters bleibt unberührt; zur Haftungsbegrenzung bei Datenverlust siehe § 12.
(6) Die Mobile App ermöglicht eine zeitweilige Erfassung von Daten ohne aktive Internetverbindung (Offline-Modus). Solange Daten nur lokal auf einem Endgerät des Kunden gespeichert sind und noch nicht erfolgreich auf die Plattform synchronisiert wurden, liegt die Verantwortung für deren Sicherung beim Kunden, insbesondere gegen Verlust durch Diebstahl, Defekt, Beschädigung, versehentliches Löschen, Deinstallation der App oder Zurücksetzen des Geräts. Der Anbieter haftet nicht für den Verlust solcher noch nicht synchronisierter Daten; § 12 Absatz 1 bleibt unberührt.
(7) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, frei, die diese gegen den Anbieter wegen einer Verletzung der Pflichten aus Absatz 3 oder wegen rechtswidriger Inhalte des Kunden erheben. Voraussetzung der Freistellung ist, dass der Anbieter den Kunden unverzüglich über den Anspruch unterrichtet und dem Kunden die Führung der Rechtsverteidigung – in Abstimmung mit dem Anbieter – überlässt; der Kunde wird den Anspruch nicht ohne vorherige Zustimmung des Anbieters anerkennen. Bei eigenem Mitverschulden des Anbieters reduziert sich die Freistellung entsprechend § 254 BGB.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform im vereinbarten Umfang bestimmungsgemäß zu nutzen.
(2) Über die nach §§ 69d, 69e UrhG zwingend zulässigen Handlungen hinaus ist es dem Kunden untersagt, die Plattform oder ihre Bestandteile zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu modifizieren.
(3) Eine Bereitstellung der Plattform an unberechtigte Dritte, insbesondere im Wege der Untervermietung oder als „White-Label"-Angebot, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.
(4) Alle Rechte an der Plattform, insbesondere am Quellcode, an Designs, Texten, Logos und an den vom Anbieter bereitgestellten Vorlagen, verbleiben beim Anbieter oder seinen Lizenzgebern.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem zwischen den Parteien vereinbarten Bestellschein bzw. der vom Anbieter erteilten Auftragsbestätigung; diese Dokumente sind hinsichtlich der Preise und des Leistungsumfangs maßgeblich und werden Bestandteil dieses Vertrags. Eine darüber hinausgehende externe Preisliste wird nicht zum Vertragsbestandteil. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung monatlich im Voraus berechnet und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug, ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung berechtigt, den Zugang zur Plattform bis zur vollständigen Zahlung zu sperren. Die Vergütungspflicht bleibt während der Sperrung bestehen.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung höchstens einmal pro Vertragsjahr nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen, soweit sich die für die Leistungserbringung wesentlichen Kostenfaktoren – insbesondere Aufwendungen für Hosting, KI-Vorleistungen, Datenübertragung, Personal sowie Steuern und gesetzliche Abgaben – seit der letzten Preisfestsetzung wesentlich verändert haben. Eine Anpassung wird dem Kunden unter Angabe der maßgeblichen Kostenfaktoren mit einer Vorankündigung von mindestens sechs Wochen mitgeteilt. Übersteigt die angepasste Vergütung die bei Vertragsschluss vereinbarte Vergütung um mehr als fünf Prozent, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamkeitsdatum der Erhöhung zu.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss. Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus dem vom Kunden gebuchten Tarif und beträgt einen Monat, zwölf Monate oder vierundzwanzig Monate.
(2) Bei einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf oder vierundzwanzig Monaten verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um jeweils zwölf Monate, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit von einer der Parteien gekündigt wird.
(3) Bei einer Mindestvertragslaufzeit von einem Monat verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit von einer der Parteien gekündigt wird.
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere bei nachhaltigem Zahlungsverzug oder bei schwerwiegenden Verstößen des Kunden gegen § 5 Absatz 2 (Zugangsdaten), Absatz 3 (Rechtmäßigkeit der Inhalte) oder Absatz 4 (datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit) vor.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform und sind an die im Impressum des Anbieters angegebene Kontaktadresse zu richten.
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden ausschließlich auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags („AVV") nach Art. 28 DSGVO. Vor Aufnahme der Verarbeitung schließen die Parteien einen AVV ab, der als Anlage Bestandteil dieses Vertrags wird.
(2) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden, seiner Mitarbeitenden und seiner Endkunden ergeben sich aus dem AVV sowie aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
(3) Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zum Schutz der Daten. Diese sind als Anlage zum AVV dokumentiert.
(4) Der Anbieter setzt zur Erbringung der Leistungen weitere Auftragsverarbeiter (Subprozessoren) im Sinne des Art. 28 Absatz 4 DSGVO ein, insbesondere für Hosting und KI-gestützte Verarbeitung. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt grundsätzlich innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums; eine Verarbeitung in einem Drittland findet nur statt, soweit dem geeignete Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO (insbesondere EU-Standardvertragsklauseln oder ein Angemessenheitsbeschluss) zugrunde liegen. Eine aktuelle Liste der eingesetzten Subprozessoren – einschließlich Sitz und Verarbeitungsort – wird unter einer vom Anbieter zu diesem Zweck bereitgestellten URL veröffentlicht und ist außerdem im AVV referenziert. Über beabsichtigte Änderungen wird der Kunde mit angemessener Vorlauffrist informiert; ihm steht das Recht zu, einer wesentlichen Änderung zu widersprechen und den Vertrag in diesem Fall zum Wirksamkeitsdatum der Änderung außerordentlich zu kündigen.
§ 10 Datenrückgabe und Datenlöschung nach Vertragsende
(1) Nach Beendigung des Vertrags stellt der Anbieter dem Kunden dessen Kundendaten für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Vertragsende zum Export in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (ZIP-Archiv mit PDF-Berichten und strukturierten JSON-Daten) zur Verfügung.
(2) Nach Ablauf der Frist gemäß Absatz 1 löscht der Anbieter die Kundendaten endgültig, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Insbesondere werden Rechnungs- und Buchhaltungsdaten gemäß § 257 HGB und § 147 AO für die gesetzliche Dauer aufbewahrt.
(3) Auf Wunsch des Kunden bestätigt der Anbieter die Löschung in Textform.
§ 11 Mängelhaftung
(1) Ein Mangel liegt vor, wenn die Plattform von der vereinbarten Beschaffenheit gemäß Leistungsbeschreibung mehr als unerheblich abweicht und die vertragsgemäße Nutzung dadurch nicht nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Unerhebliche Abweichungen begründen keinen Mangel.
(2) Mängel sind dem Anbieter unverzüglich nach Entdeckung in Textform unter nachvollziehbarer Beschreibung anzuzeigen.
(3) Der Anbieter wird Mängel innerhalb angemessener Frist beseitigen. Schlägt die Mangelbeseitigung trotz angemessener Nachfrist endgültig fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 12.
(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Kenntnis bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(5) Kein Mangel liegt vor bei Beeinträchtigungen aufgrund unsachgemäßer Bedienung, fehlerhafter Eingaben des Kunden, ungeeigneter Endgeräte, Störungen des Internetzugangs oder sonstiger Umstände, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen.
§ 12 Haftung und Schadensersatz
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Soweit die Haftung nach Absatz 2 begrenzt ist, ist sie pro Vertragsjahr auf die Höhe der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten gezahlten Nettovergütung beschränkt.
(4) Unbeschadet der Absätze 1 und 2 haftet der Anbieter für Schäden aus dem Verlust von Daten nur insoweit, als der Schaden auch bei einer ordnungsgemäßen, regelmäßigen Datensicherung durch den Kunden gemäß § 5 Absatz 5 entstanden wäre.
(5) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(6) Klarstellend gilt: Aufsichtsrechtliche Bußgelder, die gegen den Kunden nach Art. 83 DSGVO oder vergleichbaren Vorschriften verhängt werden und auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 9) beruhen, fallen nicht unter die Haftungsbeschränkung nach Absatz 3. Bei einfacher Fahrlässigkeit gilt der Haftungscap nach Absatz 3.
§ 13 KI-generierte Inhalte
(1) Die Plattform setzt für die Erstellung von Berichten, Zusammenfassungen und Bewertungen Verfahren der Künstlichen Intelligenz ein. KI-generierte Inhalte können trotz Sorgfalt unvollständig, ungenau oder fehlerhaft sein.
(2) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KI-generierte Inhalte ausschließlich Hilfsmittel sind und keine fachliche, technische, sicherheitstechnische oder rechtliche Prüfung durch eine qualifizierte Person ersetzen. Vor jeder Weitergabe an Auftraggeber, Behörden oder Dritte hat der Kunde die Inhalte eigenverantwortlich zu prüfen und freizugeben.
(3) Der Anbieter erbringt mit Begehung.pro keine Sachverständigen-, Sachkundigen- oder Rechtsberatungsleistungen und übernimmt keine Verantwortung für die fachliche Richtigkeit von KI-Ausgaben.
(4) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KI-generierte Inhalte aufgrund der Funktionsweise der eingesetzten Verfahren auch frei erfunden („halluziniert"), unvollständig, voreingenommen, diskriminierend oder in sonstiger Weise fehlerhaft sein können. Insbesondere können Zitate aus Rechts- oder Vorschriftentexten, technische Werte, Mängelbefunde oder personenbezogene Bewertungen unzutreffend sein. Der Kunde darf KI-generierte Inhalte nicht ohne vorherige fachliche Endprüfung durch eine hierfür qualifizierte Person als verbindliche Grundlage für sicherheits-, haftungs- oder gesundheitsrelevante Entscheidungen verwenden.
§ 14 Beta-Funktionen und Vorabversionen
(1) Funktionen, die in der Plattform ausdrücklich als „Beta", „Vorabversion", „Preview" oder „Experimentell" gekennzeichnet sind, werden dem Kunden zur Erprobung kostenlos oder zu reduzierten Konditionen zur Verfügung gestellt.
(2) Für solche Funktionen gelten die Verfügbarkeitsregelungen des § 4 sowie die Mängelhaftung nach § 11 nicht. Der Anbieter kann sie jederzeit ohne Vorankündigung einschränken oder einstellen.
(3) Die Haftung des Anbieters für Beta-Funktionen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; § 12 Absatz 1 bleibt im Übrigen unberührt.
(4) Befindet sich die gesamte Plattform in einer öffentlichen Vorab- oder Beta-Phase (Pre-Launch), gelten die Service-Level-Regelungen nach § 4 Absatz 1 (Verfügbarkeitsziel) und Absatz 5 (Schweregradklassen, Reaktions- und Behebungszeiten) nicht. Der Anbieter bemüht sich in diesem Fall nach besten Kräften (Best Effort) um Stabilität, Verfügbarkeit und Störungsbehebung, schuldet jedoch keine bestimmten Reaktions- oder Behebungszeiten. § 4 Absatz 3 (Wartungsfenster) und Absatz 4 (Anzeigepflicht des Kunden) bleiben unberührt.
§ 15 Geheimhaltung
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei für die Vertragslaufzeit und drei Jahre darüber hinaus vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) nachweislich bereits öffentlich bekannt waren, (b) ohne Verschulden öffentlich werden, (c) der empfangenden Partei rechtmäßig von Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht bekannt wurden, oder (d) aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
§ 16 Änderung der AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit einer Vorankündigung von mindestens sechs Wochen ändern. Die geänderten AGB werden dem Kunden in Textform (E-Mail) mitgeteilt; die Änderungen werden hervorgehoben.
(2) Soweit Änderungen das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich verändern und die Hauptleistungspflichten unberührt lassen, gelten sie als angenommen, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Als nicht wesentlich gelten ausschließlich (a) Anpassungen an zwingende gesetzliche oder höchstrichterliche Vorgaben, (b) Konkretisierungen technischer Funktionsbeschreibungen ohne Reduktion des bisherigen Funktionsumfangs, (c) redaktionelle und sprachliche Klarstellungen ohne inhaltliche Änderung sowie (d) die Aufnahme zusätzlicher, vom Kunden kostenfrei nutzbarer Funktionen. Auf die Genehmigungsfiktion sowie auf das Sonderkündigungsrecht nach Absatz 4 wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
(3) Wesentliche Änderungen, insbesondere solche, die die Hauptleistungspflichten oder den Umfang der gegenseitigen Rechte und Pflichten betreffen, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden in Textform. Eine Anpassung der Vergütung richtet sich nach § 7 Absatz 4.
(4) Widerspricht der Kunde einer Änderung nach Absatz 2 fristgerecht oder verweigert er die Zustimmung zu einer wesentlichen Änderung nach Absatz 3, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen.
§ 17 Höhere Gewalt
(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten, soweit dies auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Pandemien, behördliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle des Internets oder von Strom- und Telekommunikationsnetzen sowie schwerwiegende Cyberangriffe Dritter.
(2) Dauert das Ereignis länger als sechzig Tage an, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist zudem berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.