Verzeichnis der Subprozessoren
Übersicht der vom Anbieter eingesetzten weiteren Auftragsverarbeiter (Subprozessoren) gemäß Art. 28 Absatz 4 DSGVO und § 5 des Auftragsverarbeitungsvertrags.
Stand: August 2026
Diese Liste ist Anlage 1 zum Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und wird laufend aktualisiert. Änderungen werden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt.
| # | Subprozessor | Anschrift | Zweck | Verarbeitungsort | Drittland | Garantie |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Supabase Pte. Ltd. | 65 Chulia Street #38-02/03, OCBC Centre, Singapur 049513 | Datenbank, Authentifizierung, Dateispeicher, Realtime und Edge-Functions; derzeit außerdem der Versand der Anmelde- und Passwort-E-Mails | Frankfurt am Main (Deutschland) | Nein | Nicht erforderlich, Verarbeitung in der EU |
| 2 | Journey Mobile, Inc. (PowerSync Cloud) | Denver, Colorado, USA | Synchronisation der Begehungsdaten auf die mobilen Endgeräte | EU | Nein | Nicht erforderlich, Verarbeitung in der EU |
| 3 | Google Cloud EMEA Limited (Google Cloud Run) | 70 Sir John Rogerson's Quay, Dublin 2, Irland | Betrieb der Anwendungs-Server von Website und Web-App | Belgien | Nein | Nicht erforderlich, Verarbeitung in der EU |
| 4 | Google Cloud EMEA Limited (Google Vertex AI) | 70 Sir John Rogerson's Quay, Dublin 2, Irland | KI-Verarbeitung der Import-Dokumente und der Textvorschläge | Frankfurt am Main (Deutschland) | Nein | Nicht erforderlich, Verarbeitung in der EU |
| 5 | Functional Software, Inc. d/b/a Sentry | 45 Fremont Street, 8th Floor, San Francisco, CA 94105, USA | Fehlerdiagnose, Sitzungsaufzeichnung und Melde-Berichte | EU | Nein | Nicht erforderlich, Verarbeitung in der EU |
Die aufgeführten Anbieter sind überwiegend außerhalb der Europäischen Union ansässig: Supabase in Singapur, Journey Mobile und Functional Software in den USA. Die Google Cloud EMEA Limited hat ihren Sitz in Irland und gehört zu einem Mutterunternehmen in den USA. Verarbeitet wird ausschließlich in der EU; ein Zugriff aus einem Drittland ist nicht vereinbart. Sollte im Einzelfall eine Übermittlung in ein Drittland erforderlich werden, erfolgt sie auf Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO.
Bei Fragen zur Subprozessoren-Liste oder zu Datenschutzthemen wenden Sie sich an die im AVV genannte Kontaktadresse.