Betriebsbegehung: Ablauf, Pflichten, Protokoll
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Bei einer Betriebsbegehung gehen Fachleute für Arbeitsschutz durch den Betrieb, sehen sich die Arbeitsplätze an und halten Mängel fest. Dieser Ratgeber erklärt, auf welchen Vorschriften die Begehung beruht, wer teilnimmt, wie sie abläuft und was ins Protokoll gehört.
Was ist eine Betriebsbegehung?
Eine Betriebsbegehung ist ein Rundgang durch die Arbeitsstätten, bei dem geprüft wird, ob der Arbeitsschutz im Alltag funktioniert. Die Teilnehmenden sehen sich Arbeitsplätze, Verkehrswege, Maschinen und Lager an, sprechen mit Beschäftigten und notieren, was nicht in Ordnung ist.
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Arbeitsstätten „in regelmäßigen Abständen zu begehen“ (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a und § 6 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a ASiG). Im Betrieb heißt sie auch Sicherheitsbegehung, Arbeitsschutzbegehung oder Arbeitsplatzbegehung.
Rechtsgrundlagen
Die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt der Arbeitgeber (§ 3 ArbSchG). Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen ihn dabei (§ 3 Abs. 1 Satz 1 und § 6 Satz 1 ASiG). Für die Begehung sind diese Vorschriften maßgeblich:
Arbeitssicherheitsgesetz
Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit haben „die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen“ (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a und § 6 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a ASiG).
Arbeitsschutzgesetz
Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen (§ 5 ArbSchG), prüft seine Maßnahmen auf Wirksamkeit und passt sie bei Bedarf an (§ 3 Abs. 1 ArbSchG). Ergebnis, Maßnahmen und Ergebnis der Überprüfung muss er dokumentieren (§ 6 Abs. 1 ArbSchG).
Arbeitsstättenverordnung
Festgestellte Mängel in der Arbeitsstätte sind unverzüglich zu beseitigen (§ 4 Abs. 1 ArbStättV).
DGUV Vorschrift 1
Die Unfallverhütungsvorschrift greift die Grundpflichten und die Gefährdungsbeurteilung auf (§§ 2 und 3 DGUV Vorschrift 1).
DGUV Vorschrift 2
Sie regelt Umfang und Inhalt der Betreuung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Wer nimmt an der Betriebsbegehung teil?
Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
Für beide ist die Begehung eine gesetzliche Aufgabe (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a und § 6 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a ASiG). Sie arbeiten dabei mit dem Betriebsrat zusammen (§ 9 Abs. 1 ASiG).
Arbeitgeber oder zuständige Führungskraft
Sie erhalten die Meldung über die Mängel und die vorgeschlagenen Maßnahmen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a und § 6 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a ASiG).
Betriebsrat
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat „bei allen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz oder der Unfallverhütung stehenden Besichtigungen und Fragen und bei Unfalluntersuchungen hinzuzuziehen“ (§ 89 Abs. 2 BetrVG). Die Niederschriften dieser Besichtigungen erhält der Betriebsrat (§ 89 Abs. 5 BetrVG). Ob die betriebsinterne Begehung als solche Besichtigung gilt, sagt das Gesetz nicht ausdrücklich. Klären Sie das im Zweifel mit Ihrem Betriebsrat oder Ihrer Berufsgenossenschaft.
Sicherheitsbeauftragte
Unternehmen mit regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten müssen sie bestellen, kleinere Unternehmen ab 21 Beschäftigten bei besonderer Gefährdung (§ 22 Abs. 1 SGB VII). Sie achten darauf, dass Schutzeinrichtungen und persönliche Schutzausrüstung vorhanden sind und benutzt werden (§ 22 Abs. 2 SGB VII). In der Praxis gehen sie in ihrem Bereich oft mit.
Wie oft ist eine Betriebsbegehung nötig?
Eine feste Frist nennt das Gesetz nicht. Das ASiG verlangt Begehungen „in regelmäßigen Abständen“ (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a und § 6 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a ASiG).
Wie oft Sie begehen, legt Ihr Betrieb selbst fest. In der Praxis richten sich die Abstände nach der Gefährdungsbeurteilung: Je höher die Gefährdung und je häufiger sich Abläufe ändern, desto kürzer die Abstände. Ändern sich die betrieblichen Gegebenheiten, ist die Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen (§ 3 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1). In der Praxis bietet sich dann eine zusätzliche Begehung an, etwa nach einem Umbau, nach der Inbetriebnahme neuer Maschinen oder nach einem Unfall.
Ablauf einer Betriebsbegehung
Die Vorschriften geben kein festes Schema vor. Der folgende Ablauf in vier Schritten ist eine Empfehlung aus der Praxis; Quellen stehen dort, wo eine Vorschrift oder ein Regelwerk etwas dazu sagt.
Vorbereitung
- Bereich und Termin festlegen und die Teilnehmenden einladen. Zur Beteiligung des Betriebsrats siehe den Abschnitt zu den Beteiligten.
- Gefährdungsbeurteilung und das Protokoll der letzten Begehung durchsehen: Welche Maßnahmen sind noch offen?
- Eine Checkliste für den Bereich bereitlegen, zum Beispiel abgeleitet aus der Gefährdungsbeurteilung oder den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).
Durchführung
- Den Bereich der Reihe nach abgehen: Arbeitsplätze, Verkehrs- und Fluchtwege, Maschinen, Lager, Erste Hilfe und Brandschutzeinrichtungen.
- Beschäftigte fragen, wie sie arbeiten und wo es Probleme gibt. Beobachten, Messen und Befragen nennt die ASR V3 als Wege, die Wirksamkeit von Maßnahmen zu prüfen (ASR V3 Nr. 5.6).
- Mängel gleich vor Ort festhalten, mit Ort, kurzer Beschreibung und Foto.
- Besteht eine unmittelbare erhebliche Gefahr, die sich nicht sofort beseitigen lässt, sorgt der Arbeitgeber dafür, dass die gefährdeten Beschäftigten ihre Tätigkeit unterbrechen (§ 4 Abs. 1 ArbStättV).
Dokumentation
Nach der Begehung entsteht das Begehungsprotokoll. Fachkraft und Betriebsarzt teilen die Mängel dem Arbeitgeber mit und schlagen Maßnahmen zu ihrer Beseitigung vor (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a und § 6 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a ASiG). Was ins Protokoll gehört, steht im nächsten Abschnitt.
Nachverfolgung
Jede Maßnahme bekommt eine verantwortliche Person und einen Termin; beides nennt die GDA-Leitlinie „Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“ als Inhalt der Dokumentation. Bei der nächsten Begehung prüfen Sie, ob die Maßnahme umgesetzt ist und wirkt (§ 3 Abs. 1 ArbSchG). Mehr dazu im Abschnitt zur Nachverfolgung.
Was gehört ins Begehungsprotokoll?
Eine Formvorschrift für das Begehungsprotokoll gibt es nicht. Soll es zugleich die Gefährdungsbeurteilung dokumentieren, muss es das Ergebnis der Beurteilung, die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung enthalten (§ 6 Abs. 1 ArbSchG, § 3 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1). In der Praxis gehören dazu Datum, Bereich und Teilnehmende, jeder Mangel mit Foto, die Maßnahme mit verantwortlicher Person und Frist sowie der Stand der offenen Punkte aus der letzten Begehung. Den Aufbau Feld für Feld und eine kostenlose Vorlage als Word-Datei und PDF finden Sie im Ratgeber Begehungsprotokoll.
Mängel nachverfolgen
Der Arbeitgeber muss prüfen, ob seine Maßnahmen wirken, und sie bei Bedarf anpassen (§ 3 Abs. 1 ArbSchG). Ein Mangel ist also erst erledigt, wenn die Maßnahme umgesetzt ist und wirkt.
- Maßnahmen nach Rangfolge wählen: Gefahren an der Quelle bekämpfen, persönliche Schutzausrüstung nur nachrangig einsetzen (§ 4 Nr. 2 und Nr. 5 ArbSchG). Dabei gilt eine Rangfolge: Substitution vor technischen, technische vor organisatorischen, organisatorische vor persönlichen Maßnahmen.
- Mängel in der Arbeitsstätte unverzüglich beseitigen (§ 4 Abs. 1 ArbStättV).
- Fristen überwachen und bei der nächsten Begehung prüfen, ob offene Maßnahmen umgesetzt sind und wirken (§ 3 Abs. 1 ArbSchG). Fachkraft und Betriebsarzt wirken darauf hin, dass die Maßnahmen umgesetzt werden (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a und § 6 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a ASiG).
- Lehnt der Arbeitgeber einen Vorschlag von Fachkraft oder Betriebsarzt ab, muss er das schriftlich begründen. Der Betriebsrat erhält eine Abschrift (§ 8 Abs. 3 ASiG).
- Die Gefährdungsbeurteilung anpassen, wenn die Begehung neue Gefährdungen zeigt (§ 3 Abs. 1 ArbSchG, § 3 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1).
Häufige Fragen zur Betriebsbegehung
Wer muss eine Betriebsbegehung durchführen?
Das Arbeitssicherheitsgesetz weist das Begehen der Arbeitsstätten der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt zu (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a und § 6 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a ASiG). Verantwortlich für den Arbeitsschutz bleibt der Arbeitgeber (§ 3 ArbSchG).
Wie oft muss eine Betriebsbegehung stattfinden?
Das Gesetz nennt keine feste Frist. Es verlangt Begehungen in regelmäßigen Abständen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a und § 6 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a ASiG). Die Abstände legt der Betrieb selbst fest; in der Praxis richten sie sich nach den Gefährdungen.
Muss der Betriebsrat bei der Begehung dabei sein?
Eine Teilnahmepflicht des Betriebsrats nennt § 89 BetrVG nicht. Die Pflicht trifft den Arbeitgeber: Er muss den Betriebsrat oder die vom Betriebsrat bestimmten Mitglieder bei allen Besichtigungen hinzuziehen, die mit dem Arbeitsschutz oder der Unfallverhütung zusammenhängen, und ihm die Niederschriften aushändigen (§ 89 Abs. 2 und 5 BetrVG). Ob die betriebsinterne Begehung darunter fällt, sagt das Gesetz nicht ausdrücklich. Klären Sie das im Zweifel mit Ihrem Betriebsrat oder Ihrer Berufsgenossenschaft.
Ist ein Begehungsprotokoll Pflicht?
Eine eigene Formvorschrift für das Begehungsprotokoll gibt es nicht. Vorgeschrieben ist die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung mit Ergebnis, festgelegten Maßnahmen und Ergebnis der Überprüfung (§ 6 Abs. 1 ArbSchG). Ein Begehungsprotokoll mit diesen Angaben ist dafür eine gute Grundlage.
Was unterscheidet die Betriebsbegehung von der Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung ermittelt die Gefährdungen und legt die Maßnahmen fest (§ 5 ArbSchG). Der Arbeitgeber muss prüfen, ob die Maßnahmen wirken, und sie bei Bedarf anpassen (§ 3 Abs. 1 ArbSchG). In der Praxis ist die Begehung ein Weg dafür: Sie zeigt vor Ort, ob Maßnahmen umgesetzt sind und wirken, und deckt neue Mängel auf.
Was passiert, wenn bei der Begehung Mängel auffallen?
Fachkraft oder Betriebsarzt melden sie dem Arbeitgeber und schlagen Maßnahmen vor (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a und § 6 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a ASiG). Mängel in der Arbeitsstätte sind unverzüglich zu beseitigen (§ 4 Abs. 1 ArbStättV).
Wer trägt die Kosten für die Maßnahmen?
Der Arbeitgeber. Kosten für Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz darf er nicht den Beschäftigten auferlegen (§ 3 Abs. 3 ArbSchG).
Betriebsbegehung digital dokumentieren
Mit Papier und Excel-Listen wird die Nachverfolgung mühsam: Die Fotos liegen in einem anderen Ordner, und offene Punkte übertragen Sie von Hand ins nächste Protokoll.
Mit Begehung.pro erfassen Sie Feststellungen vor Ort in der App, mit Foto, Maßnahme, verantwortlicher Person und Frist, auch ohne Netz. Aus der Begehung entsteht der Bericht. Offene Feststellungen tauchen bei der nächsten Begehung wieder auf. Ihre eigenen Prüfpunktlisten (Checklisten) nutzen Sie bei jeder Begehung.
Wie das für Fachkräfte für Arbeitssicherheit aussieht, zeigt die Seite Software für Arbeitssicherheit.
Quellen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
- DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
- Technische Regel für Arbeitsstätten ASR V3 „Gefährdungsbeurteilung“ (BAuA)
- GDA-Leitlinie „Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“
DGUV Vorschrift 1 und 2 sind hier als Mustertexte der DGUV verlinkt. Verbindlich ist die Fassung Ihres Unfallversicherungsträgers.
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.